ABLAUF DER THERAPIE
- Erstgespräch
- Sitzungen
- Bezugspersonenstunden
Sämtliche Inhalte therapeutischer Gespräche unterliegen selbstverständlich einer gesetzlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.
Erstgespräch und Probatorik
Im Erstgespräch geht es darum, sich gegenseitig kennenzulernen und einen Überblick über die Problematik zu bekommen. Wir prüfen dann gemeinsam, ob eine Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, oder welche anderen Hilfsangebote möglicherweise sinnvoll sein könnten. Zur Diagnostik und Therapieplanung folgen weitere Termine (mindestens zwei, maximal vier bei Erwachsenen, maximal sechs bei Kindern und Jugendlichen). Sollten diese Folgetermine eine Indikation für eine Psychotherapie ergeben, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Mit Genehmigung der Therapie werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Bei Kindern und Jugendlichen begleiten idealerweise beide Elternteile ihr Kind zum Erstgespräch. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können auch alleine zum Erstgespräch kommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch das gelbe U-Heft, die letzten drei Zeugnisse und mögliche Vorbefunde in Kopie mit.
Behandlungssitzungen
Die Behandlung findet in der Regel in Form von Einzelsitzungen, bei Bedarf unter Einbeziehung von Bezugspersonen, einmal wöchentlich statt. Eine Kurzzeittherapie dauert in der Regel 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60 Sitzungen.
In der ersten Phase der Therapie geht es meist darum, eine Erklärung für die Schwierigkeiten zu finden und diese und deren Ursachen besser zu verstehen. Daraus leitet sich ab, was in der Behandlung folgen wird. Dabei geht es gerade in den ersten Stunden auch darum sich kennenzulernen und über das Verstehen des eigenen Erklärungsmodells hinaus die Möglichkeit, eine tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen.
In der mittleren Phase der Therapie geht es darum, sich mit Ihren konkreten Anliegen auseinanderzusetzen und neue Wege zu finden, Probleme und Schwierigkeiten zu bewältigen. Sie probieren alternative Verhaltensweisen aus und machen neue Erfahrungen. Sie verstehen Ihre Probleme besser und lernen, Ihre „typischen Muster“ zu erkennen. Vielleicht gelingt es Ihnen, unterdrückte Gefühle zuzulassen, ihnen Ausdruck zu verleihen und eine neue Richtung zu geben.
Gegen Ende der Therapie kann es sinnvoll sein, die Frequenz der Sitzungen zu reduzieren. Sie lernen somit, eigene Strategien und Lösungen zunehmend selbstständig anzuwenden. Sinnvoll kann zudem sein, darüber zu reflektieren, was Ihnen in der Therapie geholfen hat und Vorbereitungen für mögliche Rückschläge zu erarbeiten. Gegebenenfalls vereinbaren wir einen Termin einige Monate nach Behandlungsende (eine sogenannte Katamnese), um eine Nachhaltigkeit des Therapieeffektes zu fördern.
Bezugspersonen
In manchen Fällen kann sich eine Kooperation mit der Schule, dem Kindergarten oder anderen Institutionen beziehungsweise Personen als sinnvoll und hilfreich herausstellen. Die Elternberatung ist ein fester Bestandteil der Therapie mit Kindern, sie kann aber auch bei der Therapie mit Jugendlichen sinnvoll sein. In manchen Fällen wird die Elternberatung die Therapie einfach nur begleiten, in anderen stellt sie eine eigenständige Maßnahme dar. Ziel ist es, die im Alltag zwischen Eltern und ihren Kindern auftretende Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.
Grundsätzlich wird die Behandlung erwachsener Patienten als Einzeltherapie gestaltet. Falls sinnvoll und erwünscht können auch ergänzend -zu einzelnen Terminen- Angehörige oder wichtige Bezugspersonen hinzogen werden.
Informationen für meine jungen Patienten und Patientinnen:
In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen.
Du allein entscheidest in unseren Stunden, was Du mir erzählen möchtest. Was Du mir anvertraust, bleibt natürlich unter uns, denn ich habe auch eine Schweigepflicht Deinen Eltern gegenüber. Das heißt, ich werde natürlich auch Gespräche mit Deinen Eltern führen, dabei werde ich aber nur die Dinge aus der Therapie ansprechen, für die ich Dein okay habe. [Es gilt die Ausnahme, wenn Du Dich oder andere akut selbst gefährdest - dann muss ich es natürlich besprechen. Ich werde aber mit dir vorher klären, was ich wem sage. Am besten bist Du dann selbst auch bei dem Gespräch dabei.]
In der Therapie entdecken wir neben Deinen Stärken auch auf Dauer schädigende Verhaltensweisen, die nicht zum Ziel führen und überlegen uns alternatives Verhalten. Zusammen wird das neue Verhalten in deinem eigenen Tempo -Schritt für Schritt- erprobt und eingeübt. Gleichzeitig schauen wir, welche Bedingungen deine Probleme aufrechterhalten und welchen Einfluss du selbst darauf hast. Nicht jedem Menschen hilft das Gleiche – ich werde Dir verschiedene Methoden vorstellen und Du kannst ausprobieren, was am besten zu Dir passt.